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AGB - Teilnahmebedingungen aktuelle Fassung - 2024

1.      Geltungsbereich - Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle TeilnehmerInnen, die im Rahmen des WelschLauf Südsteiermark an einem der Bewerbe teilnehmen. 

2.      Für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist der Verein WelschLauf Südsteiermark mit Sitz in 8463 Leutschach an der Weinstraße, ZVR 070152603

3.      Gerichtsstand ist Graz. 

4.      Die allgmeinen Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern und der durchführenden Organisation. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer, bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen druchführender Organisation und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die von der durchführenden Organisation im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber der durchführenden Organisation sind per eMail an info@welschlauf.at zu richten. 

5.      Teilnahme und Sicherheit - Startberechtigt bei einem Bewerb des WelschLauf ist jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat bzw. gilt ggf. das, in den Ausschreibungen deklarierte Mindestalter. Vor allem auch im Bereich der Teilnahme am Welschi-Kinder- und Jugendbewerb haben Erziehungsberechtigte Sorge im Bezug auf die Eignung des/der Teilnehmers/in für den gewählten Bewerb zu tragen.

6.      Die Teilnahme an einem Bewerb des WelschLauf Südsteiermark unter Verwendung von Sportgeräten ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Dazu gehören z.B. Fahrräder und Inline Skates. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen im Vorfeld mit der durchführenden Organisation zu vereinbaren.

7.      Eine Begleitung der Läufer mit Fahrrädern, Inline-Skater und anderen Fortbewegungsmittel ist nicht erlaubt.

8.      Das Befahren der Laufroute mit Fahrrädern, Motorrädern, Autos oder anderen Fahrzeugen ist nur jenen Personen erlaubt, die dazu von der durchführenden Organisation befugt und entsprechend akkreditiert wurden. 

9.      Organisatorische Maßnahmen gibt die durchführende Organisation den Teilnehmern/innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen der durchführenden Organisation und deren, entsprechend kenntlich gemachten Personals, ist unbedingt Folge zu leisten. 

10.    Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, sind die von der durchführenden Organisation befugten Mitarbeiter berechtigt, den Ausschluss und damit die Disqulifizierung des/der Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.

11.    Die, die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, können bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des/der Teilnehmers/in diesem/r auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme am Lauf untersagen.

12.    ONLINE Anmeldungen - Die Anmeldung zu allen Bewerben des WelschLauf Südsteiermark ist über das ONLINE Anmeldetool auf www.welschlauf.com möglich.
Zur Kontaktaufnahme im Bezug auf organisatorische Infos oder Informationen zur Anmeldung steht die Telefonnummer 0676/3383540 oder die eMailadresse info@welschlauf.at zu Verfügung.

13.    Bei Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin unmittelbar nach erfolgter Absendung des Anmeldeformulars eine Anmeldebestätigung. Diese gilt als Nachweis der ordnungsgemäßen Übermittlung der Daten und muss bei Abholung der Startnummer bzw. beim Check in vor dem Start vorgelegt werden.

14.    Die zur Gültigkeit der Anmeldung notwendige, eingelangte Zahlung der Teilnahmegebühr kann auf den, auf der Website veröffentlichten Startlisten (werden ab Mitte März veröffentlicht) geprüft werden. (Aktualisierungen können je nach Zahlungsart einige Tage dauern). Sollten die vom/von der Teilnehmer/in angegebenen Zahlungsdaten fehlerhaft sein, erhält dieser/e eine entsprechende Benachrichtigung per Mail. Sollte keine Zahlung eingehen, wird die Anmeldung des/der Teilnehmers/in als hinfällig betrachtet. 

15.    In Ausnahmefällen ist die Anmeldung persönlich/telefonisch möglich. Bei einer solchen Anmeldung erhalten alle Teilnehmer/innen ebenfalls eine schriftliche Anmeldebestätigung per eMail. Die Bezahlung des Nenngeldes/der Anmeldegebühr erfolgt gemäß Vereinbarung zwischen der durchführenden Organisation und dem/der individuellen Anmelder/in. 

16.    Versicherung - Die Versicherung ist Angelegenheit des/der Teilnehmers/in. Die durchführende Organisation übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Eigentum. Dies gilt auch für die, in der Garderobe abhanden gekommene Bekleidungsstücke oder andere Gegenstände. 

17.    Startunterlagenabholung - Die Abholung der Startunterlagen ist nur mit Vorlage der Anmeldebestätigung (auch durch Dritte) möglich. 

18.    Zeitnehmung - Die Zeitnehmung erfolgt ausschließlich durch Pentek Timing – Real Champion Chip. 
Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Jeder Teilnehmer/inn erhält bei der Startnummernausgabe einen Green Chip. Dieser ist im Ziel zu retournieren (Sammelboxen im Zielbereich). Teilnehmer/innen die sich mit ihrem eigenem, personifizierten  (gelben) Champion Chip angemeldet haben, werden über diesen registriert. Die Verwendung eines fremden Chips (persönlicher Chip einer dritten Person oder Green Chip der aktuellen Veranstaltung welcher einer anderen Person/Startnummer zugeordnet ist) führt dazu, dass die Daten des Chipinhabers/Startnummerninhabers in der Ergebnisliste aufscheinen.

19.    Teilnehmer/innen die keinen Chip tragen, scheinen in der Ergebnisliste nicht auf.

20.   Die Startnummer (oder eine andere, vom Veranstalter definierte Kennung) ist Voraussetzung um sich an den Labestationen entlang der Strecke zu versorgen. Den Labestationbetreuern steht es frei, Teilnehmer/innen die keine Startnummer/Kennung tragen, von der Versorgung auszuschließen

21.    Gesundheit - Das Wohlergehen und die bestmögliche Betreuung aller Teilnehmer sind uns wichtig. Es liegt im Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in, den persönlichen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

22.   Disqualifikation bzw. Ausschluss aus einem Bewerb - Die durchführende Organisation behält sich vor, einen Teilnehmer/in jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser/e gegen die für die Sicherheit und Durchführung der Veranstaltung vorgegebenen Richtlinien verstößt. Darüber hinaus behält sich die durchführende Organisation das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

23.   Herausnahmen aus dem Lauf - Die Bewerbe finden auf öffentlichen für den Verkehr zugelassenen Wegen und Straßen statt. Die Sicherheit der Teilnehmer wird durch zeitlich befristete behördliche Sperren und Verkehrseinschränkungen entlang der als Laufstrecke ausgwiesenen Wege und Straßen gewährleistet und durch, von der durchführenden Organisation beauftragten Organisationen überwacht. Ist es absehbar, dass ein/e Teilnehmer/in es nicht schafft, die Strecke währed der gesperrten und überwachten Zeit zu bewältigen, können von der durchführenden Organisation befugte Mitarbeiter den/die Teilnehmer/in auffordern den Lauf zu beenden. In diesem Falle wird aus Sicherheitsgründen die Startnummer ungültig gemacht. Eine weitere Teilnahme, auch auf eigenes Risiko, ist nicht gestattet. 

24.   Nichtteilnahme/Rücktrittsrecht - Tritt ein gemeldeter Teilnehmer/in, aus welchen Gründen auch immer, nicht zum Start an oder erklärt vorher seine/ihre Nichtteilnahme gegenüber der durchführenden Organisation, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. 
Ein Rücktrittsrecht für den Läufer (Kunden) im Bezug auf den bezahlten Startplatz (Start-Ticket) besteht  gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht (Dienstleistung im Bereich der Freizeitbetätigung). Jede Anmeldung und somit Bestellung von Starttickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung der WelschLauf-Organisation bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Starttickets. 

25.   Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung - Der Lauf findet bei jeder Witterung statt. Die durchführende Organisation behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" den Lauf ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen. 
Ist die durchführende Organisation in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der durchführenden Organisation gegenüber dem/der Teilnehmer/in.
Sollte der WelschLauf auf Grund behördlicher Vorgaben abgesagt werden - erstattet der Veranstalter das Startgeld unaufgefordert binnen 6 Wochen ab Absage - unter Einbehalt einer Berarbeitungsgebühr von Euro 5.- retour.

26.   Haftung für Sach-, Vermögens- und gesundheitliche Schäden - Die durchführende Organisation haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden jeder Art. Der/die Teilnehmer/in wird weder gegen die durchführende Organisation, die Partner und die Sponsoren der Veranstaltung oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen könnten.

27.   Die durchführende Organisation übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des/der Teilnehmers/in im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der Bewerbe des WelschLauf Südsteiermark. Es liegt im Verantwortungsbereich des/der Teilnehmers/in, den persönlichen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

28.   Garderobe - Die durchführende Organisation übernimmt keine Haftung für im Auftrag des/der Teilnehmers/in verwahrte Gegenstände, die von Mitarbeitern bzw. Partnern der durchführenden Organisation entgegengenommen werden (Lumpentransport von den einzelnen Starts zum Ziel).

29.   Bild-, Ton- und Videorechte - Die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am WelschLauf-Wochenende gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Onlinemedien, Werbung, Büchern und Filmen können von der durchführenden Organisation ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. 

30.   Verwendung von personenbezogen Daten (siehe auch Datenschutzbestimmungen) - Die bei der Anmeldung angegebenen und bei der Zeitnehmung gewonnenen, personenbezogenen und organisatorischen Daten, werden für die Durchführung und die organisatorische Abwicklung des Laufes digital gespeichert. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden an kommerzielle Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen im Internet, und jeweils beauftragtes Fotounternehmen zum Zwecke der Kontaktaufnahme betreffend für Sie erwerbarer Fotos weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer/in einer Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.

31.    Informationen an Teilnehmer (siehe auch Datenschutzbestimmungen) - Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Zusendung von veranstaltungs-relevanten Informationen per E-Mail oder Post einverstanden. Der/die Teilnehmer/in willigt ein, dass er/sie bis auf Widerruf über den WelschLauf und dessen Aktionen informiert werden kann. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch die durchführende Organisation.